Melde- und Beschwerdeverfahren
Stand: 26. September 2026. Diese Fassung ist ein Entwurf. Das Verfahren darf erst als betriebsbereit bezeichnet werden, wenn die elektronische Kontaktstelle eingetragen, Eingangs- und Entscheidungsmitteilungen technisch umgesetzt, Zuständigkeiten besetzt und Notfall- sowie Behördenwege getestet sind.
1. Zweck — Über dieses Verfahren können Personen und Stellen konkrete Inhalte melden, die sie für rechtswidrig oder mit den Community-Regeln unvereinbar halten. Ein Simply-Konto ist für die Meldung öffentlich zugänglicher Inhalte nicht erforderlich.
2. Kontaktstelle für Nutzende — Meldungen können über die Funktion am jeweiligen Inhalt oder über die auf der Meldeseite genannte elektronische Adresse eingereicht werden. Der Kommunikationsweg muss leicht auffindbar, benutzerfreundlich und für unmittelbare, zügige Kommunikation geeignet sein; er darf nicht ausschließlich automatisiert sein.
3. Kontaktstelle für Behörden — Für Behörden, die Europäische Kommission und den Koordinator für digitale Dienste wird eine gesondert bezeichnete elektronische Kontaktstelle nach Art. 11 DSA veröffentlicht. Dort sind mindestens Deutsch und Englisch als Kommunikationssprachen vorgesehen. Die tatsächliche Adresse muss vor Freigabe eingetragen werden.
4. Inhalt einer Meldung — Eine Meldung soll die genaue elektronische Fundstelle, eine hinreichend begründete Erklärung der vermuteten Rechtswidrigkeit, bei Bedarf Nachweise sowie Name und E-Mail-Adresse enthalten. Die Kontaktdaten sind nicht erforderlich, wenn es um mutmaßliche Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch oder sexueller Ausbeutung Minderjähriger geht. Die meldende Person bestätigt nach bestem Wissen die Richtigkeit und Vollständigkeit.
5. Genaue Fundstelle — Am hilfreichsten ist die direkte URL oder die in der App angezeigte Kennung des Beitrags, Kommentars, Profils, Bildes oder der Nachricht. Bei einer Nachricht sollte nur der notwendige Ausschnitt gemeldet werden. Allgemeine Behauptungen ohne identifizierbaren Inhalt können nicht wie eine hinreichend konkrete Meldung bearbeitet werden.
6. Kategorien — Gemeldet werden können insbesondere Drohungen, Hass und Belästigung, Verletzungen von Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten, Urheber- und Markenrechtsverletzungen, Betrug, Spam, illegale Waren oder Dienstleistungen, sexualisierte Inhalte und Gefährdungen Minderjähriger. Die Auswahl einer Kategorie ersetzt die verständliche Begründung nicht.
7. Eingang — Ist eine elektronische Kontaktadresse bekannt, wird der Eingang einer Meldung unverzüglich elektronisch bestätigt. Die Bestätigung bedeutet noch nicht, dass ein Verstoß festgestellt wurde. Fehlen notwendige Angaben, kann gezielt um Ergänzung gebeten werden.
8. Priorisierung — Hinweise auf unmittelbare Gefahren für Leben oder Sicherheit, sexuelle Ausbeutung Minderjähriger, konkrete Gewaltandrohungen und offensichtlich zeitkritische Rechtsverletzungen werden vorrangig geprüft. In akuten Notfällen soll zusätzlich die örtliche Polizei oder Rettungsstelle kontaktiert werden; Simply ist kein Notrufdienst.
9. Prüfung — Meldungen werden zeitnah, sorgfältig, objektiv und frei von Willkür geprüft. Berücksichtigt werden Inhalt, Kontext, anwendbares Recht, Community-Regeln, Rechte aller Beteiligten und Verhältnismäßigkeit. Die Zahl der Meldungen allein beweist keinen Verstoß.
10. Automatisierte Hilfen — Technische Systeme dürfen Duplikate erkennen, Prioritäten vorschlagen oder offensichtlich schädliche Dateien vorsortieren. Eine endgültige Entscheidung über Entfernung oder Kontosperre soll nach aktuellem Konzept nicht allein automatisiert erfolgen. Grenzen, Fehlerquoten und menschliche Aufsicht eingesetzter Werkzeuge werden regelmäßig geprüft.
11. Mögliche Entscheidungen — Ein Inhalt kann unverändert bleiben, vorläufig verborgen, in seiner Reichweite beschränkt oder entfernt werden. Funktionen können eingeschränkt und Konten verwarnt, zeitweise gesperrt oder bei schweren beziehungsweise wiederholten Verstößen beendet werden. Die Maßnahme richtet sich nach Schwere, Kontext, Wiederholung, Gefahr und gesetzlichen Pflichten.
12. Entscheidung an die meldende Person — Soweit Kontaktdaten vorliegen, wird die Entscheidung unverzüglich mitgeteilt. Die Mitteilung beschreibt das Ergebnis und verfügbare Beschwerdewege, soweit Rechte anderer, Ermittlungen oder gesetzliche Verbote dem nicht entgegenstehen.
13. Begründung gegenüber Betroffenen — Wird ein Inhalt oder Konto eingeschränkt, erhält die betroffene Person grundsätzlich eine klare, spezifische Begründung mit Art, Umfang, Dauer und territorialer Reichweite der Maßnahme, den maßgeblichen Tatsachen und Regeln, dem Einsatz automatisierter Mittel sowie verfügbaren internen und externen Rechtsbehelfen.
14. Interne Beschwerde — Betroffene Personen und Meldende können innerhalb von sechs Monaten kostenlos elektronisch Beschwerde gegen eine Moderationsentscheidung einlegen. Eine hierfür qualifizierte Person prüft die Entscheidung erneut. Beschwerden dürfen nicht allein automatisiert entschieden werden.
15. Ergebnis der Beschwerde — War eine Entscheidung nicht hinreichend begründet oder nicht mit Regeln und Recht vereinbar, wird sie unverzüglich aufgehoben oder angepasst. Eine Wiederherstellung ist nur möglich, solange der Inhalt technisch noch vorhanden und rechtlich zulässig ist. Das Ergebnis wird begründet mitgeteilt.
16. Externe Wege — Gesetzliche Rechte, Gerichte, Aufsichtsbehörden und zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstellen bleiben unberührt. Eine interne Beschwerde ist keine Voraussetzung für einen gesetzlich eröffneten externen Rechtsbehelf.
17. Straftaten und Gefahren — Erlangt Simply Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat mit Gefahr für Leben oder Sicherheit begründen, werden die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden nach Art. 18 DSA informiert und die erforderlichen Informationen übermittelt. Beweise werden nur im erforderlichen und gesetzlich zulässigen Umfang gesichert.
18. Schutz vor Missbrauch — Offensichtlich unbegründete Meldungen, Beschwerden oder rechtswidrige Inhalte dürfen nicht massenhaft oder missbräuchlich eingereicht werden. Nach vorheriger Warnung können Zugänge bei häufigem Missbrauch zeitweise ausgesetzt werden. Häufigkeit, Schwere, Anteil unbegründeter Vorgänge, Absicht und Auswirkungen werden im Einzelfall berücksichtigt.
19. Datenschutz und Vertraulichkeit — Meldedaten werden nur Personen zugänglich gemacht, die sie für Prüfung, Sicherheit oder gesetzliche Aufgaben benötigen. Identität und Kontaktdaten der meldenden Person werden nicht ohne Rechtsgrundlage an die betroffene Person weitergegeben. Näheres, einschließlich der vorgesehenen zweijährigen Aufbewahrung geschlossener Vorgänge, steht in den Datenschutzhinweisen.
20. Dokumentation und Qualität — Entscheidungen, Beschwerden, Reaktionszeiten und Fehler werden nachvollziehbar dokumentiert. Das Verfahren wird regelmäßig anhand tatsächlicher Fälle überprüft. Gesetzlich erforderliche Transparenzberichte werden veröffentlicht, soweit keine anwendbare Ausnahme besteht.
21. Erreichbarkeit — Die endgültige Fassung nennt die konkrete Meldeadresse, die Behördenkontaktstelle, verfügbare Sprachen und den Weg zur Beschwerde. Solange diese Angaben fehlen oder Eingangs- und Entscheidungsmitteilungen nicht zuverlässig funktionieren, bleibt der Community-Start gesperrt.