Barrierefreiheit
Stand: 26. September 2026. Diese Information ist ein Entwurf und keine bestätigte Konformitätserklärung. Vor der Freigabe werden die Anwendbarkeit des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und der tatsächliche Prüfstand des Angebots abschließend bewertet.
1. Unser Ziel — Simply Cosplay soll für möglichst viele Menschen verständlich, wahrnehmbar und bedienbar sein. Für die Website orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA. Eine Orientierung an diesem Standard bedeutet noch nicht, dass bereits vollständige Konformität besteht.
2. Geltungsbereich — Diese Information beschreibt die öffentlich erreichbare Website simplycosplay.de und die Simply-Cosplay-App. Von Dritten bereitgestellte Inhalte, externe Shops, App-Stores und verlinkte Webseiten stehen nicht vollständig unter unserer Kontrolle.
3. Bereits berücksichtigte Maßnahmen — Die Website verwendet semantische Seitenelemente, sichtbare Fokuszustände, Tastaturbedienung für zentrale Navigation und Dialoge, skalierbare Texte, ausreichende Zielgrößen und eine Einstellung für reduzierte Bewegung. Inhalte werden ohne automatisch startende Audio- oder Videowiedergabe angeboten. Systemschriften oder lokal bereitgestellte Schriften vermeiden unnötige externe Schriftanfragen.
4. App — Die App verwendet native Bedienelemente und unterstützt die Bedienung mit den Zugänglichkeitsfunktionen des Betriebssystems, soweit die jeweiligen Komponenten korrekt ausgezeichnet sind. Wichtige Informationen sollen nicht ausschließlich durch Farbe vermittelt werden.
5. Bekannte Einschränkungen — Eine vollständige manuelle Prüfung mit VoiceOver, TalkBack und reiner Tastaturbedienung ist noch nicht abgeschlossen. Ebenso offen sind abschließende Prüfungen bei 200 Prozent Textvergrößerung, sehr schmalen Ansichten, Hell- und Dunkelmodus sowie reduzierter Bewegung. Einzelne komplexe Editoren, Diagramme, Gesten, Medien und von Nutzenden gestaltete Profilseiten können deshalb noch Barrieren enthalten.
6. Keine Übertreibung — Automatisierte Tests finden nur einen Teil möglicher Barrieren. Deshalb veröffentlichen wir vor Abschluss manueller Prüfungen weder eine pauschale WCAG-Konformität noch einen vollständigen Ausschluss bekannter Probleme.
7. Rückmeldung — Wenn du auf eine Barriere stößt, nutze bitte die Kontaktseite. Hilfreich sind die betroffene Seite oder Funktion, das verwendete Gerät und Betriebssystem, Browser oder App-Version, eingesetzte Hilfsmittel und eine kurze Beschreibung dessen, was nicht funktioniert.
8. Bearbeitung — Wir prüfen nachvollziehbare Hinweise, priorisieren Probleme nach Auswirkung und teilen auf Wunsch mit, ob eine Korrektur geplant ist oder welche zugängliche Alternative angeboten werden kann. Für dringende Anliegen soll eine alternative Kontaktmöglichkeit bereitgestellt werden.
9. Gesetzliche Angaben — Falls das Angebot als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr in den Anwendungsbereich des BFSG fällt, müssen vor der Freigabe die gesetzlich geforderten Informationen zur Barrierefreiheit, zur Funktionsweise der Dienstleistung und zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde ergänzt werden. Ob eine Ausnahme, etwa für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen, greift, hängt von den tatsächlichen Unternehmensdaten ab und wird nicht im Quelltext vermutet.
10. Informationen nach dem BFSG — Falls das BFSG anwendbar ist, muss die freigegebene Erklärung in barrierefreier Form beschreiben, wie die Dienstleistung funktioniert, welche Anforderungen gelten und wie Simply diese erfüllt. Sie muss außerdem die zuständige Marktüberwachungsbehörde nennen. Diese Angaben dürfen erst nach Prüfung des tatsächlichen Produkts und des Unternehmens ergänzt werden.
11. Kleinstunternehmen — Die gesetzliche Ausnahme für Kleinstunternehmen betrifft Dienstleistungen, nicht pauschal jedes digitale Angebot. Sie setzt insbesondere weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme voraus. Simply beruft sich in diesem Entwurf nicht auf die Ausnahme; Beschäftigtenzahl und Finanzdaten müssen vor der Freigabe belegt werden.
12. Durchsetzungsverfahren — Wenn eine anwendbare gesetzliche Barrierefreiheitsanforderung trotz Kontakt nicht erfüllt wird, können sich betroffene Personen an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Name und Anschrift der tatsächlich zuständigen Behörde werden erst nach Klärung von Sitz, Produktumfang und Anwendbarkeit eingetragen.